
Bei uns können Sie Ihre neue Brille einfach und ohne Haken versichern lassen. Der Clou: Nach 2 Jahren bekommen Sie für Ihre neue Brille Geld zurück.
Und so funktioniert es:
Was kostet die Versicherung?
Die BRILLENBONUSVERSICHERUNG kostet monatlich € 7,90 und einmalig bei Abschluss € 7,90 für die BRILLENBONUSKARTE.
Was leistet die BRILLENBONUSVERSICHERUNG?
- Ihre neue Brille ist ab dem 1. Tag für 36 Monate gegen alle Schäden zu 100% versichert. Sie zahlen keinen Cent für den Ersatz – egal, wie oft! Ausgenommen sind nur Totalverlust und Diebstahl.
- Ändern sich innerhalb der ersten 24 Monate Ihre Stärken um mind. 0,50 dpt, zahlt die BBV bis zu 75% (max. € 210,-) der neuen Gläser.
- Kaufen Sie nach min. 24 Monaten eine neue Brille, erhalten Sie von der BBV € 210,- dazu. Das ist mehr als die Beiträge von 24 Monaten. Und mit der von uns ausgestellten BrillenBonusKarte erhalten Sie noch einen Bonus von € 70,- oben drauf.
- Für den Kauf einer Zweitbrille ab € 280,- innerhalb von 36 Monaten erhalten Sie noch einen Bonus von € 70,-
Wann kann ich meine Brille versichern?
Zu jedem Kauf einer neuen Brille kann eine BRILLENBONUSVERSICHERUNG abgeschlossen werden. Ein späteres Versichern einer vorhandenen Brille ist nicht möglich.
Wie nehme ich die Versicherung in Anspruch?
Im Schadensfall kommen Sie einfach zu uns. Wir kümmern uns um alle Formalitäten.
Welche Einschränkungen gibt es?
Die BRILLENBONUSVERSICHERUNG zahlt nicht bei Verlust oder Diebstahl der Brille und natürlich nur bei aktivem Vertrag.
Was ist bei einem Umzug?
- Sie werden umziehen? Kein Problem, wie helfen gerne bei der Suche nach einem Kollegen in Ihrer neuen Heimat, der auch die BRILLENBONUSVERSICHERUNG anbietet.
- Sie sind umgezogen und möchten oder müssen Ihre Versicherung in Anspruch nehmen? Herzlich Willkommen bei uns!
€ 7,90 im Monat sind ganz schön viel!
Ja, für eine reine Brillenzusatzversicherung mag das gelten. Wir begreifen die BRILLENBONUSVERSICHERUNG allerdings als „Ansparplan mit Versicherung“. Dann geht’s, denn sie erhalten bis zu € 90,- mehr, als Sie für die Versicherung bezahlt haben. Und das auch, wenn Sie in der Zwischenzeit einen Schadensfall reguliert haben!